BGH - Urteil vom 03.07.2017
AnwZ (Brfg) 45/15
Normen:
BRAO § 73 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4; BRAO § 112c Abs. 1 S. 1; VwGO § 43 Abs. 1;
Fundstellen:
AnwBl 2017, 1001
DStR 2017, 2510
DStRE 2018, 763
MDR 2017, 1090
NJW 2017, 2556
WM 2018, 577
Vorinstanzen:
AnwGH Nordrhein-Westfalen, vom 29.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AGH 15/15

Abgrenzung einer einfachen Belehrung bzw. eines präventiven Hinweises von einem belehrenden Hinweis bzw. einer missbilligenden Belehrung durch die Rechtsanwaltskammer; Statthaftigkeit der auf Feststellung der Rechtmäßigkeit des beabsichtigten Verhaltens gerichteten (vorbeugenden) Feststellungsklage des Rechtsanwalts; Besonders schützenswertes Interesse auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes; Unzumutbare Nachteiligkeit der Verweisung des Rechtsanwalts auf den nachträglichen Rechtsschutz; Vereinbarkeit der Verwendung von Bildmotiven auf Kaffeetassen zu Werbezwecken durch einen Rechtsanwalt mit dem anwaltlichen Berufsrecht

BGH, Urteil vom 03.07.2017 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 45/15

DRsp Nr. 2017/10231

Abgrenzung einer einfachen Belehrung bzw. eines präventiven Hinweises von einem belehrenden Hinweis bzw. einer missbilligenden Belehrung durch die Rechtsanwaltskammer; Statthaftigkeit der auf Feststellung der Rechtmäßigkeit des beabsichtigten Verhaltens gerichteten (vorbeugenden) Feststellungsklage des Rechtsanwalts; Besonders schützenswertes Interesse auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes; Unzumutbare Nachteiligkeit der Verweisung des Rechtsanwalts auf den nachträglichen Rechtsschutz; Vereinbarkeit der Verwendung von Bildmotiven auf Kaffeetassen zu Werbezwecken durch einen Rechtsanwalt mit dem anwaltlichen Berufsrecht

VwGO § 43 Abs. 1 a) Zur Abgrenzung einer einfachen Belehrung beziehungsweise eines präventiven Hinweises von einem belehrenden Hinweis beziehungsweise einer missbilligende Belehrung durch die Rechtsanwaltskammer (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 12. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 37/11, BGHZ 194, 79 Rn. 12; vom 27. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 67/13, NJW 2015, 72 Rn. 7 f.; vom 18. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 22/15, [...] Rn. 10; vom 7. November 2016 - AnwZ (Brfg) 47/15, NJW 2017, 407 Rn. 10, 12).