1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 14.02.2022 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Erbengemeinschaft nach dem am 28.01.2020 verstorbenen E. A. B., bestehend aus der Klägerin und J. B., einen Betrag von 13.764,06 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.10.2020 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.003,40 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.03.2021 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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