I.
Das Amtsgericht verurteilte die Angeklagte wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchter Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe.
Die dagegen eingelegte Berufung hat das Landgericht als unbegründet verworfen mit der Maßgabe, dass die Höhe des Tagessatzes ermäßigt wird.
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