BFH, Beschluss vom 24.07.2003 - Aktenzeichen IX B 28/03
DRsp Nr. 2003/13695
Abgrenzung Erhaltungsaufwand/nachträgliche HK
Die Rechtsfrage, ob bei in den neuen Bundesländern belegenen Grundstücken die Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und nachträglichen HK anders zu beurteilen ist, als bei in den alten Bundesländern belegenen Grundstücken, hat keine grundsätzliche Bedeutung, da sie durch die neuere Rspr. des geklärt ist (Anschluss an Senats-Urt. v. 3.12.2002 - IX R 64/99).
Die Beschwerde ist unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) sind nicht gegeben.
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