BFH - Beschluss vom 24.07.2003
IX B 28/03
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 ; HGB § 255 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1570

Abgrenzung Erhaltungsaufwand/nachträgliche HK

BFH, Beschluss vom 24.07.2003 - Aktenzeichen IX B 28/03

DRsp Nr. 2003/13695

Abgrenzung Erhaltungsaufwand/nachträgliche HK

Die Rechtsfrage, ob bei in den neuen Bundesländern belegenen Grundstücken die Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und nachträglichen HK anders zu beurteilen ist, als bei in den alten Bundesländern belegenen Grundstücken, hat keine grundsätzliche Bedeutung, da sie durch die neuere Rspr. des geklärt ist (Anschluss an Senats-Urt. v. 3.12.2002 - IX R 64/99).

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 ; HGB § 255 Abs. 2 S. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) sind nicht gegeben.