1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass Herstellungsmaßnahmen die wirtschaftliche Identität von angeschafftem und veräußertem WG nicht ausschließen, wenn durch die Herstellungsmaßnahmen das angeschaffte WG bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht in ein anderes umgestaltet wird.2. Für die Abgrenzung kommt es auf eine wirtschaftliche Betrachtung im Einzelfall an. Erforderlich ist ein wertender Vergleich von angeschafftem und veräußertem WG unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.