BFH - Beschluss vom 05.02.2007
IX B 52/06
Normen:
EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1108
Vorinstanzen:
Niedersächsisches Finanzgericht - 16 K 14664/01 - 16.02.2006,

Abgrenzung erstmalige Gebäudeherstellung - Fertigstellung Rohbau

BFH, Beschluss vom 05.02.2007 - Aktenzeichen IX B 52/06

DRsp Nr. 2007/8147

Abgrenzung erstmalige Gebäudeherstellung - Fertigstellung Rohbau

1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass Herstellungsmaßnahmen die wirtschaftliche Identität von angeschafftem und veräußertem WG nicht ausschließen, wenn durch die Herstellungsmaßnahmen das angeschaffte WG bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht in ein anderes umgestaltet wird.2. Für die Abgrenzung kommt es auf eine wirtschaftliche Betrachtung im Einzelfall an. Erforderlich ist ein wertender Vergleich von angeschafftem und veräußertem WG unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.

Normenkette:

EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. a ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet.