FG München, vom 29.10.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 3914/96
Abgrenzung Gewerbebetrieb - private Vermögensverwaltung; Spekulationsverluste für Streitjahre vor 1999
BFH, Urteil vom 07.09.2004 - Aktenzeichen IX R 73/00
DRsp Nr. 2004/17221
Abgrenzung Gewerbebetrieb - private Vermögensverwaltung; Spekulationsverluste für Streitjahre vor 1999
1. Zu den Kriterien der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung bei Optionsgeschäften.2. Für Verluste aus Spekulationsgeschäften i. S. von § 23EStG für Streitjahre vor 1999 sind - unter Berücksichtigung des Urteils des BVerfG vom 9.3.2004 2 BvL 17/02 - auf die noch offenen betroffenen Altfälle die zu § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG a.F. entwickelten Grundsätze verfassungskonform entspr. anzuwenden. D. h. für diese Altfälle gelten die allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen über Verlustausgleich und Verlustabzug.