FG Baden-Württemberg, vom 12.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 255/07
Abgrenzung von beruflich bedingten und privaten Reisen unter Berücksichtigung der Geltendmachung von Kosten nach dem Einkommensteuergesetz (EStG); Reisekosten einer Gesellschaft für eine Fachstudienreise als Aufwendungen i.R.d. Betriebsausgabenabzugs
BFH, Beschluss vom 05.02.2010 - Aktenzeichen IV B 57/09
DRsp Nr. 2010/5992
Abgrenzung von beruflich bedingten und privaten Reisen unter Berücksichtigung der Geltendmachung von Kosten nach dem Einkommensteuergesetz (EStG); Reisekosten einer Gesellschaft für eine Fachstudienreise als Aufwendungen i.R.d. Betriebsausgabenabzugs
1. NV: Die Frage, ob eine Auslandsreise aus betrieblichen oder privaten Gründen unternommen worden ist, ist aufgrund einer Würdigung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden.2. NV: Eine unbedeutende betriebliche Mitveranlassung von Aufwendungen für die Lebensführung eröffnet auch weiterhin keinen Betriebsausgabenabzug.