Die Beteiligten streiten darüber, ob wiederkehrende Leistungen als dauernde Lasten im Rahmen der Sonderausgaben zu berücksichtigen sind.
Die verheirateten Kläger (Kl.) werden zur ESt zusammenveranlagt. In der ESt-Erklärung 1998 machten sie dauernde Lasten in Höhe von 72.000 DM als Sonderausgaben geltend. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|