LG München II, vom 03.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 59/16
Abgrenzung von Schiedsvereinbarung und SchiedsgutachtervertragWirksamkeit einer Schiedsgutachtervereinbarung betreffend die verbindliche Feststellung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft
OLG München, Endurteil vom 30.03.2017 - Aktenzeichen 23 U 3159/16
DRsp Nr. 2017/4481
Abgrenzung von Schiedsvereinbarung und SchiedsgutachtervertragWirksamkeit einer Schiedsgutachtervereinbarung betreffend die verbindliche Feststellung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft
Eine Vereinbarung zwischen dem Mehrheitsgesellschafter einer Aktiengesellschaft und dem früheren Vorstand, wonach eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der für beide Parteien verbindlichen Überprüfung des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs durch den früheren Vorstand beauftragt werden sollte, verstößt gegen § 93 Abs. 4 S. 3 AktG und ist unwirksam, wenn der betreffende Zeitraum weniger als drei Jahre zurück liegt.
Tenor
1.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München II vom 03.05.2016, Az. 12 O 59/16, aufgehoben.