FG Münster - Urteil vom 23.05.2001
8 K 158/98 L
Normen:
EStG § 40a Abs. 4 ; EStG § 40a Abs. 5 ; EStG § 40 Abs. 3 ; LStDV § 1 ; EStG § 40a Abs. 2, 4, 5 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1200

Abgrenzung von selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei Zeitschriften-Verteilern

FG Münster, Urteil vom 23.05.2001 - Aktenzeichen 8 K 158/98 L

DRsp Nr. 2001/11108

Abgrenzung von selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei Zeitschriften-Verteilern

1) Ein Zeitschriften-Verteiler kann nach den Verhältnissen im konkreten Einzelfall eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Für die selbstständige Tätigkeit spricht beispielsweise der Umstand, dass der Zeitschriften-Verteiler selbst seinen Abnehmerkreis aufbauen und betreuen muss. 2) Es reicht für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit des Zeitschriften-Verteilers aus, dass er die Möglichkeit zur unternehmerischen Initiative besitzt. In welchem Umfang er diese Möglichkeit dann tatsächlich nutzt, ist unbeachtlich.

Normenkette:

EStG § 40a Abs. 4 ; EStG § 40a Abs. 5 ; EStG § 40 Abs. 3 ; LStDV § 1 ; EStG § 40a Abs. 2, 4, 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Zeitschriftenverteiler selbständig oder nichtselbständig tätig sind.