Abgrenzung von selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei Zeitschriften-Verteilern
FG Münster, Urteil vom 23.05.2001 - Aktenzeichen 8 K 158/98 L
DRsp Nr. 2001/11108
Abgrenzung von selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei Zeitschriften-Verteilern
1) Ein Zeitschriften-Verteiler kann nach den Verhältnissen im konkreten Einzelfall eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Für die selbstständige Tätigkeit spricht beispielsweise der Umstand, dass der Zeitschriften-Verteiler selbst seinen Abnehmerkreis aufbauen und betreuen muss.2) Es reicht für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit des Zeitschriften-Verteilers aus, dass er die Möglichkeit zur unternehmerischen Initiative besitzt. In welchem Umfang er diese Möglichkeit dann tatsächlich nutzt, ist unbeachtlich.