Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 16. Oktober 2018 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.Auf die Berufung der Antragsgegner wird das genannte Urteil teilweise abgeändert und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 2. Juli 2018 in seiner Fassung vom 11. September 2018 insgesamt zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt die Antragstellerin.
A)
Die Antragstellerin begehrt die Unterlassung einer Äußerung der Antragsgegner betreffend die von ihr vertriebene Zahnpasta "X.".
1. 2.
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