Die Beteiligten streiten darüber,
1. ob Kosten für die Instandhaltung und Modernisierung eines Einfamilienhauses (EFH) als sog. anschaffungsnahe Aufwendungen sofort abzugsfähig sind (vgl. § 10 Abs. 6 Einkommensteuergesetz - EStG) oder als Herstellungskosten des Gebäudes zu behandeln sind (§ 10 e Abs. 1 EStG) und
2. ob bei der Aufteilung des Kaufpreises der Wert des Grund und Bodens - abweichend von der Richtwertkarte des Gutachterausschusses - lediglich mit 70.400,00 DM zuzüglich eines weiteren Abschlags von 30 % auszusetzen ist.
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