Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 14. Februar 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen zu tragen. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beigeladene zu 1. als Physiotherapeutin bei der Klägerin ab 15.04.1999 sozialversicherungspflichtig tätig gewesen ist.
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