I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob ein aufschiebend bedingter Erwerbsvorgang i.S. des § 14 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) vorliegt.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Die Antragstellerin beantragt
die Aussetzung der Vollziehung der Grunderwerbsteuerbescheide vom 2. Februar 2005 und vom 7. Februar 2005 in Höhe von 691 EUR und in Höhe von 143.472 EUR wegen ernstlicher Zweifel an deren Rechtmäßigkeit.
Der Antragsgegner (Finanzamt = FA) beantragt
die Ablehnung des Antrags.
II.
Der Antrag ist begründet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|