Streitig ist im Rahmen der Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuer- (LSt-) Karte, ob Aufwendungen für ein Studium an einer Fachhochschule Fortbildungskosten darstellen und damit als Werbungskosten (WK) bei den Einkünften der Klägerin (Klin.) aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig sind.
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