Der Einkommensteuerbescheid 2004 vom 27. Mai 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. November 2010 wird mit der Maßgabe geändert, dass der Gewinn aus selbständiger Arbeit um 41.639,42 EUR gemindert wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden zu 37 % dem Beklagten und zu 63 % dem Kläger auferlegt.
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