Abgrenzung zwischen Dienstreise und Incentivereise
BFH, vom 07.02.1997 - Aktenzeichen VI R 34/96
DRsp Nr. 1997/8114
Abgrenzung zwischen Dienstreise und Incentivereise
Auch wenn die Aufwendungen einer auf einem Kreuzfahrtschiff mit leitenden Angestellten durchgeführten Konferenzreise als Arbeitslohn anzusehen sind, können die Aufwendungen mit ausschließlich betriebsfunktionaler Zielsetzung (z.B. Miete für zu beruflichen Zwecken genutzte Konferenzräume) davon ausgenommen werden.
Für die Praxis:
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