I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielt als Gymnasiallehrer für die Fächer Mathematik und Musik Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --). Seit Ende der 80er Jahre verwaltete er außerdem Gelder seiner Mutter. Dafür unterhielt er ein Bankdepot, über das er mit eigenen und den Mitteln der Mutter Aktien und Optionsscheine kaufte und verkaufte. Eine Vergütung hierfür erhielt der Kläger von seiner Mutter zunächst nicht.
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