Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Erfüllung eines erbrechtlichen Pflichtteilsanspruchs durch Beteiligung an einer Hausgemeinschaft, die Vermietungseinkünfte bezieht, ein entgeltliches Geschäft darstellt.
Die Hausgemeinschaft B (Klägerin) besteht aus folgenden Personen: A, C, D, E, F G und H. Vor der hier interessierenden Teilerbauseinandersetzung und Pflichtteilserfüllung stellte sich die Situation hinsichtlich des (nunmehr) von der Hausgemeinschaft vermieteten Mietshauses in I, wie folgt dar:
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