FG Düsseldorf, vom 21.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 860/08
Abgrenzung zwischen Hauptleistung und Nebenleistung bei der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen
BFH, Beschluss vom 04.03.2011 - Aktenzeichen V B 51/10
DRsp Nr. 2011/6833
Abgrenzung zwischen Hauptleistung und Nebenleistung bei der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen
NV: Bei der langfristigen Vermietung eines Theatergebäudes kommt es für die Abgrenzung, ob die nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfreie Vermietung des Gebäudes oder die mitvermieteten Betriebsvorrichtungen die Hauptleistung oder Nebenleistung darstellt, nicht auf die subjektive Einschätzung der Vertragsparteien, sondern auf die objektive Sicht eines Durchschnittsverbrauchers an.