Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Verlust aus einem gewerblichen Wertpapierhandel bei der Einkommensteuer(ESt)-Veranlagung zu berücksichtigen ist, bzw. hilfsweise, ob für Verluste aus Spekulationsgeschäften die allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen über Verlustausgleich und Verlustabzug Anwendung finden.
Der ledige Kläger ist Bankkaufmann. Er erzielte im Streitjahr 1994 Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten.
Für die Jahre 1993 bis 1996 führte das Finanzamt bei dem Kläger eine Außenprüfung durch. Vor Beginn der Prüfung reichte der Kläger Jahresabschlüsse 1994 bis 1996 für einen Gewerbebetrieb "Wertpapierhandel" nebst Anlagen GSE sowie berichtigte Anlagen
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