OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 14.09.2018
1 LA 40/18
Normen:
VO (EU) 604/2013 (Dublin III-VO) Art. 20 Abs. 3; VO (EU) 604/2013 (Dublin III-VO) Art. 29 Abs. 2 S. 2; BGB § 106; BGB § 828 Abs. 3; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8 Abs. 1;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2019, 292
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 18.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 A 1325/17

Abhängen der Erfüllung des Tatbestandsmerkmals flüchtig von individuellen Merkmalen des Betroffenen (hier: Lebensalter); Möglichkeit der Verlängerung der Überstellungsfrist durch das Sichentziehen der betroffenen Person der Überstellung an den zuständigen Mitgliedstaat; Aufenthalt des Minderjährigen zur Zeit des Überstellungsversuchs an einem unbekannten Ort außerhalb des letzten und der zuständigen Behörde bekannten Aufenthaltsorts

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.09.2018 - Aktenzeichen 1 LA 40/18

DRsp Nr. 2018/17115

Abhängen der Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "flüchtig" von individuellen Merkmalen des Betroffenen (hier: Lebensalter); Möglichkeit der Verlängerung der Überstellungsfrist durch das Sichentziehen der betroffenen Person der Überstellung an den zuständigen Mitgliedstaat; Aufenthalt des Minderjährigen zur Zeit des Überstellungsversuchs an einem unbekannten Ort außerhalb des letzten und der zuständigen Behörde bekannten Aufenthaltsorts

1. Weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des Art. 29 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung ist ein Ansatzpunkt dafür zu entnehmen, dass die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "flüchtig" von individuellen Merkmalen, insbesondere dem Lebensalter des Betroffenen abhängig ist.