BErzGG § 1 Abs. 6; AufenthG § 25 Abs. 5; EStG § 52 Abs. 61a S. 2; EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c n.F.;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 09.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 18 K 1580/06
Abhängigkeit des Kindergeldanspruchs nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer mit dem Aufenthaltstitel nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c Einkommensteuergesetz (EStG n.F.) von der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt
BFH, Urteil vom 28.04.2010 - Aktenzeichen III R 1/08
DRsp Nr. 2010/11084
Abhängigkeit des Kindergeldanspruchs nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer mit dem Aufenthaltstitel nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c Einkommensteuergesetz (EStG n.F.) von der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt
Trotz der zu § 1 Abs. 6BErzGG ergangenen Vorlagebeschlüsse des BSG vom 3. Dezember 2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R und B 10 EG 7/08 R ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, dass der Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, die im Besitz bestimmter Aufenthaltstitel sind, nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EStG n.F. von der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt abhängt (Festhalten am Senatsurteil vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913).
Normenkette:
BErzGG § 1 Abs. 6; AufenthG § 25 Abs. 5; EStG § 52 Abs. 61a S. 2; EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c n.F.;
Gründe
I.
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