I. Die Beteiligten streiten über die abkommensrechtliche Behandlung von Sondervergütungen i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Kommanditgesellschaft, deren einzige Komplementärin im Streitjahr (1991) die X-GmbH war. Kommanditisten der Klägerin waren A, B, C, D, E, F und G sowie M und U. A und B wohnten im Streitjahr in den USA, E und M in der Schweiz, die übrigen Gesellschafter in Deutschland. A, B, C, D, E, F, G und U sowie ein Miterbe der in 1996 verstorbenen M wurden vom Finanzgericht (FG) zum Klageverfahren beigeladen.
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