I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erzielt als Theaterintendant in Berlin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie als Theater- und Opernregisseur Einkünfte aus selbständiger Arbeit. In dieser Funktion als Regisseur hat er im Streitjahr in Großbritannien Einkünfte von ... DM erzielt. Zwischen ihm und dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) ist streitig, ob --wie der Kläger annimmt-- diese Einkünfte steuerfrei und lediglich im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind, oder ob --so das FA-- sie vollen Umfangs der deutschen Einkommensteuer unterfallen.
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