Ablauf der Festsetzungsfrist für einen Teil der Feststellungsbeteiligten
BFH, Urteil vom 29.08.2000 - Aktenzeichen VIII R 33/98
DRsp Nr. 2001/1195
Ablauf der Festsetzungsfrist für einen Teil der Feststellungsbeteiligten
Der Ablauf der Feststellungsfrist nach § 181 Abs. 5AO ist jedenfalls dann kein Hindernis für den Erlass eines Gewinnfeststellungsbescheides, wenn den Gesellschaftern, bei denen die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, aus dem Gewinnfeststellungsbescheid keine aus der Anwendung der Grundsätze vom formellen Bilanzenzusammenhang resultierenden Nachteile erwachsen können.