BFH - Urteil vom 13.04.2000
V R 25/99
Normen:
AO § 174 Abs. 4, 5 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 137

Ablauf der Festsetzungsfrist gegenüber hinzugezogenen Dritten

BFH, Urteil vom 13.04.2000 - Aktenzeichen V R 25/99

DRsp Nr. 2000/9942

Ablauf der Festsetzungsfrist gegenüber hinzugezogenen Dritten

1. Der Erlass oder die Änderung eines Steuerbescheids gegenüber einem Dritten nach § 174 Abs. 4 und Abs. 5 AO ist nur möglich, wenn der Dritte vor Ablauf der Festsetzungsfrist hinzugezogen oder beigeladen worden ist. 2. Eine Hinzuziehung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn gegenüber dem Dritten im Zeitpunkt der Hinzuziehung die Festsetzungsfrist für den gegen ihn gerichteten Steueranspruch bereits abgelaufen war.

Normenkette:

AO § 174 Abs. 4, 5 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Eigentümerin eines Grundstücks, das sie in den Streitjahren (1983 und 1984) an eine GmbH, an der ihr Ehemann beteiligt war, umsatzsteuerpflichtig verpachtet hatte. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) folgte den entsprechenden --im Jahr 1985 abgegebenen-- Umsatzsteuererklärungen der Klägerin zunächst.