Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 24. Oktober 2011 7 K 2803/09 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht München zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
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