I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Steuerbescheid innerhalb oder nach Ablauf der Festsetzungsfrist erlassen worden ist.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Gesamtrechtsnachfolgerin der X. Diese hatte im Dezember 1996 ihre Gewerbesteuererklärung für das Streitjahr (1995) abgegeben. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) hatte daraufhin einen Gewerbesteuermessbescheid erlassen, der gemäß § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand. Von Dezember 1999 an begann das FA mit einer Außenprüfung bei X, die u.a. die Gewerbesteuer 1994 bis 1997 umfasste.
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