Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 7. Juni 2017
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) zu 1. und seine während des Einspruchsverfahrens verstorbene Ehefrau (A) —im Folgenden auch: "die Eheleute"— wurden in den Streitjahren (1995, 1996, 1997 und 1999) zur Einkommensteuer zusammenveranlagt.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt —FA—) erließ gegenüber den Eheleuten am 19. Juli 2010 geänderte Einkommensteuerbescheide für die Streitjahre. Den hiergegen eingelegten Einspruch wies das FA am 6. Juni 2011 zurück.
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