Die Beteiligten streiten darüber, ob der Erlass der Einkommensteuerbescheide 1997 und 1998 sowie des Gewerbesteuermessbescheids für 1998 im Anschluss an eine Außenprüfung wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist rechtswidrig war.
Der Kläger ist Volks- und Betriebswirt und war bis einschließlich 1987 als leitender Angestellter tätig, zuletzt als Finanzvorstand eines Versicherungskonzerns. Er leitete unter anderem das Ressort "Finanzen und Kapitalanlagen". Seit 1988 betreibt er ein kaufmännisches gewerbliches Unternehmen. Gegenstand des Gewerbebetriebs ist die Vermögensanlage für eigene und fremde Rechnung, insbesondere der Handel mit Finanzderivaten (Börsentermingeschäfte bzw. Finanztermingeschäfte seit Neufassung des
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