I. Mit Urteil vom 27. September 2005 6 K 384/05 wies das Finanzgericht (FG) Köln die Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) gegen die Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide Mai bis Oktober 2003 ab. Mit einem in der mündlichen Verhandlung übergebenen Schriftsatz lehnte der Kläger die Richter am FG A, B und C sowie den Richter D wegen Besorgnis der Befangenheit ab. In dem klageabweisenden Urteil lehnte das FG den Befangenheitsantrag als missbräuchlich und offensichtlich unzulässig ab.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|