Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob das beklagte Finanzamt (FA) zu Recht die Aufhebung eines Erbschaftsteuerbescheids abgelehnt hat.
Die Klägerin, eine inländische gemeinnützige Stiftung (i.S.d. §§ 51 ff. der Abgabenordnung - AO -), ist aufgrund notariellen Erbvertrags (...) Alleinerbin nach der am 21. November 2017 verstorbenen X (...).
X hatte zuvor ihren am 9. März 2016 verstorbenen Ehemann Y (...) aufgrund des o.g. Erbvertrags als Alleinerbin beerbt.
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