I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Beteiligt sind A mit 25 v.H. und B mit 75 v.H. Die Klägerin hatte ihren in der Rechtsform einer OHG geführten Getränkegroß- und Einzelhandel mit Ablauf ihres Wirtschaftsjahres 1980/1981 am 31.08.1981 aufgegeben. Sie verpachtete ihr Anlagevermögen ab 01.09.1981 an die Getränke P-GmbH (GmbH). Alleingesellschafterin der GmbH ist die Ehefrau des B. B verkaufte mit Vertrag vom 02.07.1981 zum Preise von 465.000 DM das in seinem Eigentum befindliche und bis dahin von der Klägerin als Lagerplatz genutzte Grundstück in F. Die Eigentumsübergabe erfolgte sofort. Den Kaufpreis entrichtete der Erwerber erst im Januar 1982.
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