Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt, die Flurstücke 21/1, 86/4 und 87/2 des Flur 1 der Gemarkung A im Wege einer Nachschätzung nach dem Grünlandschätzungsrahmen zu bewerten.
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