Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Beteiligten streiten sich über Frage, ob der Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung die Abhaltung einer Schlussbesprechung abgelehnt hat bzw. ob diese Ablehnung rechtswidrig war und der Beklagte nach wie vor zur Durchführung einer Schlussbesprechung verpflichtet ist
Die Klägerin firmierte bis zur Umfirmierung in A GmbH im Jahr 2019 unter "D-GmbH". Der Gegenstand des Unternehmens war und ist ausweislich der Eintragung im Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal (
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