Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über die Ablehnung eines Antrags auf Änderung des Bescheids zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 2013.
Die Kläger sind ehemalige Gesellschafter der A-GmbH & Co. KG [...], die im Jahr 2016 formwechselnd in die A-GmbH umgewandelt worden ist. Im April 2019 wurde die A-GmbH auf die B-S.A. verschmolzen. Die Klägerin zu 2. ist die Rechtsnachfolgerin der früheren Kommanditistin der A-GmbH & Co. KG (der F-nv-sa).
Für die A-GmbH & Co. KG wurde am 02.03.2015 die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung für 2013 abgegeben; hierin sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.H.v. 33.165.113,17 Euro erklärt.
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