Ablehnung eines Antrags auf Freistellung von Quellensteuern
BFH, vom 14.03.1994 - Aktenzeichen I B 212/93
DRsp Nr. 2001/1238
Ablehnung eines Antrags auf Freistellung von Quellensteuern
Lehnt das Bundesamt für Finanzen den Erlaß eines Bescheides über die Freistellung inländischer Einkünfte vom Quellensteuerabzug gem. § 50 a Abs. 4EStG ab, so ist dieser Bescheid kein solcher, dessen Vollziehung ausgesetzt werden kann.