Streitig ist ein Haftungsbescheid.
Der Kläger ist Geschäftsführer der V Vertriebs GmbH (im Folgenden V). Eine Klage dieser Gesellschaft gegen Schätzungsbescheide betreffend den Veranlagungszeitraum 1995-1997 über Körperschaftsteuer, gesonderte Feststellung nach §
Am 17.02.2000 befand sich ein Steuerrückstand der V von 98.578,12 DM in Vollstreckung.
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