FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 16.07.2015
4 K 804/12
Normen:
ZPO § 42; FGO § 51 Abs. 1;

Ablehnung eines Richters des Finanzgerichts wegen der Besorgnis der Befangenheit

FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.07.2015 - Aktenzeichen 4 K 804/12

DRsp Nr. 2016/9979

Ablehnung eines Richters des Finanzgerichts wegen der Besorgnis der Befangenheit

Tenor

Der Antrag auf Ablehnung aller Richter des 4. Senats wegen Besorgnis der Befangenheit wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht kostenfrei.

Normenkette:

ZPO § 42; FGO § 51 Abs. 1;

Gründe

I.

Mit Beschluss vom 20. Februar 2015 hat es der 4. Senat durch die Richter G., G. und K. abgelehnt, dem Kläger Prozesskostenhilfe (PKH) für seine Klage wegen Kindergeld zu gewähren; wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt des PKH-Beschlusses Bezug genommen.