I. Der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger) ist Rentner und erzielte nach den Feststellungen des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen B (FA B) in den Jahren 1991 bis 1993 (Streitjahre) Einkünfte als Berater ehemaliger landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften. Danach hatte der Kläger in den Steitjahren mindestens folgende Einnahmen:
1991 237 693 DM
1992 131 548 DM
1993 77 047 DM.
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