BFH vom 07.03.1995
XI R 54/94
Fundstellen:
GmbHR 1995, 688

Ablösung eines Versorgungsanspruchs des Gesellschafter-Geschäftsführers

BFH, vom 07.03.1995 - Aktenzeichen XI R 54/94

DRsp Nr. 1997/8410

Ablösung eines Versorgungsanspruchs des Gesellschafter-Geschäftsführers

Wirkt der Steuerpflichtige bei dem zum Einnahmeausfall führenden Ereignis selbst mit, liegt eine Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nur vor, wenn der Steuerpflichtige bei Aufgabe seiner Rechte unter einem erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck gestanden hat. Dies ist nicht der Fall bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, der seine Versorgungsansprüche gegen Einmalzahlung aufgibt, um den Verkauf seiner GmbH-Anteile zu ermöglichen.

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind miteinander verheiratet und wurden im Streitjahr zusammen veranlagt. Der Kläger war gemeinsam mit S zu gleichen Teilen an der J & S OHG beteiligt, die ihrerseits alle Geschäftsanteile an der J & S GmbH (GmbH) hielt. Der Kläger und S wurden zu Geschäftsführern der GmbH bestellt (Verträge vom 25. November 1981). Mit weiteren Verträgen vom 10. Februar 1982 sagte die GmbH dem Kläger und S eine betriebliche Alters- und Invaliditätsversorgung zu. Die Altersversorgung sollte mit der Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen. Die GmbH bildete in ihren Bilanzen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Rückstellungen. Nr. V Nr. 3 der Vereinbarung lautet: