I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind miteinander verheiratet und wurden im Streitjahr zusammen veranlagt. Der Kläger war gemeinsam mit S zu gleichen Teilen an der J & S OHG beteiligt, die ihrerseits alle Geschäftsanteile an der J & S GmbH (GmbH) hielt. Der Kläger und S wurden zu Geschäftsführern der GmbH bestellt (Verträge vom 25. November 1981). Mit weiteren Verträgen vom 10. Februar 1982 sagte die GmbH dem Kläger und S eine betriebliche Alters- und Invaliditätsversorgung zu. Die Altersversorgung sollte mit der Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen. Die GmbH bildete in ihren Bilanzen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Rückstellungen. Nr. V Nr. 3 der Vereinbarung lautet:
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