I. Der Revisionskläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der vormaligen Klägerin und Revisionsklägerin, einer GmbH & Co. KG (KG), in deren Betrieb im Streitjahr 1995 neben 240 "regulären" Arbeitnehmern auch 12 im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) beschäftigte Personen arbeiteten.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) lehnte im geänderten Investitionszulagenbescheid für 1995 die Festsetzung erhöhter Investitionszulage ab, weil die KG mehr als 250 Arbeitnehmer in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beschäftigt habe. Der Einspruch der KG blieb erfolglos.
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab. Es war der Auffassung, bei den 12 ABM-Kräften handele es sich nach der auch für das Investitionszulagenrecht maßgeblichen Norm des §
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