Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 30.10.2019 - Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer außerordentlichen, oder aber einer hilfsweise erklärten ordentlichen Arbeitgeberkündigung sein Ende gefunden hat, oder aber nicht, darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen und schließlich darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Kündigungsschutzanträge zu den im Arbeitsvertrag geregelten Arbeitsbedingungen als Außendienstmitarbeiter/Reisender weiter zu beschäftigen.
1. 2. 3. 4. 5. a) b)
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