I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Mai 2017 -
II. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 8.973,69 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Wirksamkeit einer fristgemäßen verhaltensbedingten Kündigung.
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