Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 9. Mai 2018 aufgehoben. Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22. Februar 2018 wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2 trägt die Landeskasse. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei.
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