Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 25.02.2022,
I.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Rechtsanwaltsvergütung. Streitig ist die Höhe der Verfahrensgebühr sowie ob und in welcher Höhe eine Anrechnung nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG zu erfolgen hat.
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