Abrechnung von Transportleistungen und Logistikleistungen in einer Rechnung mit der Beschreibung des Leistungsgegenstandes durch Bezeichnung Tagestouren in Hamburg und Umland, Pauschal als Inhalt hinsichtlich Berechtigung des Empfängers zum Vorsteuerabzug
FG Hamburg, Urteil vom 27.06.2017 - Aktenzeichen 2 K 214/16
DRsp Nr. 2021/11174
Abrechnung von Transportleistungen und Logistikleistungen in einer Rechnung mit der Beschreibung des Leistungsgegenstandes durch Bezeichnung "Tagestouren in Hamburg und Umland, Pauschal" als Inhalt hinsichtlich Berechtigung des Empfängers zum Vorsteuerabzug
Eine Rechnung, mit der über Transport- und Logistikleistungen abgerechnet wird und die als Beschreibung des Leistungsgegenstandes lediglich die Bezeichnung "Tagestouren in Hamburg und Umland, Pauschal" enthält und als Leistungszeitraum lediglich einen gesamten Monat ausweist, ist nicht im Sinn von § 14 Abs. 4 Nr. 5UStG ordnungsgemäß und berechtigt den Empfänger nicht zum Vorsteuerabzug.