Der Antragsteller, der die Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides begehrt, war bis 1995 als selbständiger Lebensmittelkaufmann tätig. Das FA macht Steuerforderungen aus den Zeiträumen 1989 - 1995 in Höhe von 186.113,60 DM geltend. Der Antragsteller bot dem FA an, nahe Verwandte zur Zahlung von 7.500 Euro zu veranlassen, wenn das FA im Gegenzug die Steuerschulden erlasse.
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