FG Hessen - Beschluss vom 04.05.2004
6 V 3793/03
Normen:
FGO § 69 Abs. 3 ; FGO § 114 ;

Abrechnungsbescheid; Einstweiliger Rechtsschutz; Aussetzung der Vollziehung; Einstweilige Anordnung; Steuerfestsetzung - Einstweiliger Rechtsschutz bei Abrechnungsbescheiden

FG Hessen, Beschluss vom 04.05.2004 - Aktenzeichen 6 V 3793/03 - Aktenzeichen 6 V 4633/03

DRsp Nr. 2005/661

Abrechnungsbescheid; Einstweiliger Rechtsschutz; Aussetzung der Vollziehung; Einstweilige Anordnung; Steuerfestsetzung - Einstweiliger Rechtsschutz bei Abrechnungsbescheiden

Ein Abrechnungsbescheid, in dem über das (Nicht-)Erlöschen eines Steueranspruchs entschieden wird und in dem die Höhe der Steuerschuld festgestellt wird, ist unabhängig davon, ob die Steuer erstmalig oder nur wiederholend aufgeführt wird, als vollziehbarer Verwaltungsakt anzusehen.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 3 ; FGO § 114 ;

Tatbestand:

Der Antragsteller, der die Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides begehrt, war bis 1995 als selbständiger Lebensmittelkaufmann tätig. Das FA macht Steuerforderungen aus den Zeiträumen 1989 - 1995 in Höhe von 186.113,60 DM geltend. Der Antragsteller bot dem FA an, nahe Verwandte zur Zahlung von 7.500 Euro zu veranlassen, wenn das FA im Gegenzug die Steuerschulden erlasse.