Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 12. August 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für die analytische Psychotherapie bei Erwachsenen.
Die Klägerin ist Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin sowie Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie und nimmt seit dem 1. April 2012 an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Am 19. Juli 2017 erwarb sie bei der Ärztekammer B die Zusatzbezeichnung Psychoanalyse nach der
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